Kosten für Alltagshelfer & Haushaltshilfen

Die Kosten für eine Betreuung im Bereich der Alltagshilfe richten sich primär nach dem individuellen Umfang der zu erbringenden Hilfestellungen und sonstigen Leistungen, die die betreuende Person erbringen soll. Diesen Umfang werden wir im persönlichen Gespräch mit Ihnen ermitteln.

Außerdem besteht ggf. die Möglichkeit, diese Kosten durch einen vorhandenen Pflegegrad zu senken. Dann können wir direkt mit den Pflegekassen abrechnen, da wir und unsere Dienstleistungen als Unterstützungsangebot im Alltag nach § 45a Abs. 1 SGB XI offiziell von der Stadt Mönchengladbach anerkannt sind.

Wenn die zu pflegende Person einen Anspruch auf Pflegesachleistungen hat, kommt auch eine Umwidmung von 40% des hierfür von der Pflegekasse zur Verfügung gestellten Betrags in Betracht.

Wir verstehen, dass diese Themenfelder sehr komplex sind. Vor allem, wenn ein Angehöriger möglichst schnell Hilfe benötigt, hat man oftmals nicht die Zeit und die notwendige Ruhe, um sich in diese Thematiken einzulesen. Aber auch hier lassen wir Sie nicht im Stich!

Da es hier stark auf den individuellen Einzelfall ankommt, gehen wir gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die einzelnen Möglichkeiten vom Pflegegeld-Einsatz über die Kombination mit der Verhinderungspflege bis hin zum Absetzen von Kosten für die Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuererklärung ausführlich durch. Wir werden Sie eingehend beraten, welche Möglichkeiten davon in Ihrer ganz speziellen, individuellen Situation infrage kommen.

Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich kostenlos von uns hierzu beraten!

HEIMATHELDEN – weil es zuhause immer noch am schönsten ist!